AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IG JAZZ Arnstadt e.V.

§1 – Die hier niedergeschriebenen AGB gelten für alle Veranstaltungen der IG JAZZ Arnstadt e.V.. (im Folgenden Veranstalter genannt), egal, an welchem Ort sie stattfinden. Die AGB gelten sowohl im Verhältnis von Veranstalter und Publikum als auch im Verhältnis von Veranstalter und Fremdveranstalter beziehungsweise Tourneeveranstalter/Künstleragentur. Die hier aufgeführten AGB sind darüber hinaus Bestandteil eines jeden Vertrages, den der Veranstalter mit Dritten schließt. Dazu bedarf es keines expliziten Verweises auf diese AGB innerhalb der Verträge.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte und/oder dem Besuch einer Veranstaltung der IG JAZZ Arnstadt e.V. bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme sowie die uneingeschränkte Akzeptanz dieser AGB.

§2 – Eintrittskarten können in der Regel bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn im Vorverkauf erworben werden, danach nur noch an der Abendkasse zum Abendkassenpreis. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Online-Kartenverkauf auch nach Veranstaltungsbeginn weiterlaufen zu lassen bzw. ihn früher zu beenden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei ausverkauften Veranstaltungen Kartenkontingente für die Abendkasse zurückzuhalten.

§3 – Telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bestellte Eintrittskarten können auf Wunsch per Post zugesandt werden. Hierbei wird eine Versandpauschale von 2,00 EUR erhoben. Die Versandpauschale wird auch für Bestellungen im Kartenshop der Homepage erhoben.  Diese Gebühr fällt nicht an, wenn die bestellten Eintrittskarten am Kartenschalter oder an der Abendkasse abgeholt werden. Die Möglichkeit, Karten zu reservieren, besteht nicht für die Veranstaltungen des Jazzweekend.

§4 – Eine Eintrittskarten-Bestellung über den Web-Shop der IG JAZZ Arnstadt e.V. ist verbindlich. Die Bezahlung ist nur per Vorkasse möglich.  Es gibt kein Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Buchungen. Werden die Karten an der Abendkasse des Veranstalters erworben, sind nach Erhalt der Karten Datum, Anzahl und Preis vom Kunden zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

§5 –Die während des abschließenden Bestellvorgangs kommunizierten Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten alle Gebühren und Steuern. Es fallen keine weiteren Kosten an.

§6 – Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten sind  nur bei Terminänderungen oder Veranstaltungsausfall möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die Eintrittskarte spätestens innerhalb eines Monats nach dem ursprünglichen Termin an den Veranstalter oder die VVK-Stelle, bei der die Karte erworben wurde, zurückzusenden. (Bei im Internet erworbenen Karten ist der Veranstalter für die Rückerstattung zuständig.) Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen können vom Kunden keine hieraus resultierenden Kosten geltend gemacht werden.
Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets.

§7 – Alle persönlichen Daten wie etwa Name, Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adressen, die beim Kaufvorgang abgefragt werden, werden nur zum Zwecke der Abwicklung der Buchung oder der Benachrichtigung des Kunden bezüglich der gekauften Eintrittskarte verwendet. Unter keinen Umständen werden sie an Dritte weitergegeben.

§8 – Im Onlinehandel ist nur die Bezhlung durch Vorkasse möglich. Bankkonto-Daten werden durch die IG JAZZ nicht abgefragt.

§9 – Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose sowie Zivil- und Wehrdienstleistende erhalten für gesondert ausgewiesene Veranstaltungen eine Ermäßigung gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.
Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung gegen Vorlage eines gültigen Ausweises. Ist im Ausweis ein Begleitverweis (B) vermerkt, erhält die Begleitperson eine zu 100% ermäßigte Eintrittskarte (nur an der Abendkasse möglich).
Ein Recht auf einen Platz mit erhöhter Position im Zuschauerraum besteht nicht. Um Rollstuhlfahrern bei unbestuhlten Konzerten eine gute Sicht zu gewähren, ist für diese ein vorgezogener Einlass, 15 Minuten vor der regulären Einlasszeit, möglich.

§11 – Das Fälschen von Eintrittskarten, Button, Einlassstempeln oder Backstagepässen des Veranstalters sowie der widerrechtliche Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

§12 – Der Versuch, sich mit der Kopie einer Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, ohne dass der rechtmäßige Käufer der Karte dafür seine Zustimmung erteilt hat, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§13 – Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.

§14 – Die Eintrittskarte ist bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters ist die Karte jederzeit vorzuzeigen.

§15 – In der Regel haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Abendveranstaltungen. Auf eine eventuelle Altersbeschränkung wird im Online- und Printprogramm hingewiesen.
Zu sonstigen Konzertveranstaltungen dürfen Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson, die durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich dazu legitimiert ist. An allen Veranstaltungsorten gilt das Jugendschutzgesetz (siehe Aushang)
Kinder bis 10 Jahren haben bei Abendveranstaltungen freien Eintritt, dürfen aber nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Veranstaltung besuchen.

§16 – Bei teilbestuhlten Veranstaltungen der IG JAZZ Arnstadt e.V. besteht kein Sitzplatzanspruch und keine Möglichkeiten zur Platzreservierung.

§17 – Alle auf Internetseiten, Printprogrammen, Newslettern oder sonstigen Kommunikationswegen veröffentlichten Angaben und Informationen wurden vom Veranstalter sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder der Veranstalter noch Übermittler dieser Informationen die Haftung übernehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, (auch kurzfristige) Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. So können beispielsweise Veranstaltungen von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichten Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung der Karten ableiten.

§18 – Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Geräten zur Aufzeichnung von Ton- und/oder Bildmaterial, pyrotechnischen Artikeln wie beispielsweise Fackeln und Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-)Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen kann.

§19 – Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

§20 – Der Besucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

§21 – Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, rassistische, sexistische, antisemitische oder homophobe Handlungen vornimmt oder solche Haltungen kundtut.
Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.

§22 – Der Veranstalter ist zur kurzfristigen, ersatzlosen Absage von Veranstaltungen berechtigt, die einen sexistischen, rassistischen, antisemitischen, homophoben oder auf andere Art verunglimpfenden Hintergrund haben. Ein hieraus resultierendes Recht auf Schadenersatz aus entgangenem Gewinn oder andere zivil- oder strafrechtlich relevante Forderungen besteht nicht.

§23 – Für persönlichen Besitz, Wertsachen sowie Kleidung übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keine Haftung. Das gilt auch bei Abgabe dieser an der Garderobe.

§24 – Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§25 – Fundsachen werden vom Veranstalter 14 Tage lang aufbewahrt. Bis dahin nicht abgeholte Fundsachen werden an das zuständige Fundbüro gegeben. Diese Regelung gilt auch für Gegenstände und Jacken die nicht an der Gaderobe abgeholt worden sind.

§26 – Gerichtsstand ist Arnstadt

§27 – Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes unwirksam sind oder werden sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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